Die Sonderpädagogische Beratungsstelle am LBZ für Blinde und Sehbehinderte „Hermann von Helmholtz“, Halle -
Anlaufstelle für frühkindliche und entwicklungsbegleitende Beratung und Inklusion sehgeschädigter Kinder

Leiterin: Frau Otte
Koordinatorin: Frau Funke


Das LBZ für Blinde und Sehbehinderte „Hermann von Helmholtz“ in Halle ist für die sehbehinderten- und blindenpädagogische Beratung und Unterstützung von Kindern und deren Eltern, Vorschuleinrichtungen, Schulen der Grundstufe sowie für den Sekundarbereich Eins und Zwei zuständig und arbeitet mit anderen Institutionen und Kooperationspartnern wie Schulpsychologen, Jugend-, Sozial- und Gesundheitsämtern zusammen.



1. Was tun, wenn Eltern, Erzieher oder Lehrer den Verdacht haben, dass ein Kind oder ein Jugendlicher aufgrund einer Sehbeeinträchtigung sonderpädagogischen Förderbedarf hat?


1.1 Auf Antrag der Eltern oder der Schule wird über das Landesschulamt oder den Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienst (MSDD) die Beratungsstelle mit der Diagnostik zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beauftragt.

Der Förderbedarf wird unter Mitarbeit einer Förderschullehrkraft der Beratungsstelle durch Erstellen eines sonderpädagogischen Gutachtens festgestellt. Das Landesschulamt entscheidet mit den Erziehungs- oder Sorgeberechtigten über die weitere Förderung und Beschulung des Kindes oder Jugendlichen.


1.2 Eltern oder auch andere am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligte Personen können sich auch direkt an die Beratungsstelle wenden, um sich in einem individuellen Gespräch über mögliche weiteren Schritte zu informieren.


2. Frühkindliche Beratung


Das Ziel der sonderpädagogischen frühkindlichen Förderung ist es, die entscheidende Phase der visuellen Entwicklung, die sich bis zum 6. Lebensjahr erstreckt, so zu nutzen, dass das sehbehinderte Kind seine Wahrnehmungsfähigkeiten durch gezieltes Training optimal entwickeln kann.

Beim blinden Kind muss die Ausnutzung der Restsinne, ein eventuell vorhandener Sehrest sowie der Tast-, Hör- und Geruchssinn so früh wie möglich trainiert werden.

Die sonderpädagogische Förderung kann beginnen, sobald der Sehschaden diagnostiziert wurde. Die Erziehungsberechtigten nehmen Kontakt zur Beratungsstelle auf und stellen einen schriftlichen Antrag.


Beratungs- und Förderangebote:

  • entwicklungsbegleitende Beratung zu Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren
  • Förderung in einem Vorschulkurs am LBZ
  • Förderung im Bereich Sehen, Tasten, Hören, Riechen
  • Förderung der Sprache
  • Anbahnung der Nutzung von Hilfsmitteln, Spielzeugauswahl, Anleitung zum Spielen
  • Herstellung von Kontakten mit anderen Eltern


3. Ambulante Betreuung im gemeinsamen Unterricht (Inklusion)


Schulpflichtige Kinder mit Sehschädigungen können in Regelschulen, Schulen für Blinde und Sehbehinderte oder anderen Förderschulen eingeschult oder beschult werden. Sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf können allgemeine Schulen besuchen, wenn die pädagogischen, personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen gewährleistet sind. Ein Förderschullehrer bzw. eine Förderschullehrerin der Beratungsstelle unterstützt bei der Feststellung der individuell notwendigen Nachteilsausgleiche im Unterricht, zum Beispiel Zeitverlängerung bei Lesetätigkeiten, Genauigkeitstoleranz bei geometrischen Konstruktionen.
In Zusammenarbeit mit der Regelschule wird ein Förderplan mit individuellen Fördermaßnahmen erstellt. Darüber hinaus erfolgt eine Beratung und Anleitung der Regelschullehrkräfte zum Umgang mit dem sehgeschädigten Kind im Unterricht.


Beratungstätigkeiten:

  • Eltern- und Lehrerberatung
  • methodisch-didaktische Hilfen für die Lehrkräfte
  • Beratung bei der sehgeschädigtengerechten Schulausstattung und Arbeitsplatzgestaltung im Unterrichtsraum
  • Informationen über Seherziehung, Orientierung- und Mobilitätstraining und Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Unterstützung bei der Vermittlung der Braille-Schrift bei blinden Schülerinnen und Schülern sowie bei der Vermittlung blindenspezifischer Techniken
  • Beratung bei der Erstellung von Texten und Materialien



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